Arbeitsgericht Neuruppin
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Neuruppin umfasst seit dem 01. Januar 2023 das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz und Havelland.
Die Abhaltung von Gerichtstagen erfolgt
- für den Gerichtstag Perleberg beim Amtsgericht Perleberg, Lindenstr. 12, 19348 Perleberg
Derzeit sind fünf Berufsrichterinnen und Berufsrichter, zwei Rechtspfleger (ein Rechtspfleger und eine Rechtspflegerin) und sechs Mitarbeiterinnen der Geschäftsstellen mit der Rechtspflege beschäftigt.
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Neuruppin umfasst seit dem 01. Januar 2023 das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz und Havelland.
Die Abhaltung von Gerichtstagen erfolgt
- für den Gerichtstag Perleberg beim Amtsgericht Perleberg, Lindenstr. 12, 19348 Perleberg
Derzeit sind fünf Berufsrichterinnen und Berufsrichter, zwei Rechtspfleger (ein Rechtspfleger und eine Rechtspflegerin) und sechs Mitarbeiterinnen der Geschäftsstellen mit der Rechtspflege beschäftigt.
-
Arbeitsgerichtsbezirk - für diese Gebiete sind wir örtlich zuständig
Der Rechtsweg zum Arbeitsgericht ist eröffnet bei Rechtstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor allem wegen Kündigungen, Arbeitsbedingungen, Verdienstzahlungen, Urlaubsfragen, Arbeitspapiere, Befristungen von Arbeitsverhältnissen, Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.
Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich gem. § 12 ff. ZPO grundsätzlich nach dem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand der Beklagten zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Der allgemeine Gerichtsstand wird durch den Wohnsitz oder den Sitz der Beklagten bzw. der Niederlassung bestimmt. Als besonderer Gerichtsstand kommt der Ort in Betracht, an dem die streitige Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen ist (Arbeitsort).
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Neuruppin umfasst das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz und Havelland.
Welches Arbeitsgericht für Ihre gerichtliche Streitigkeit im Arbeitsrecht zuständig ist, kann über das Orts- und Gerichtsverzeichnis ermittelt werden.Der Rechtsweg zum Arbeitsgericht ist eröffnet bei Rechtstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor allem wegen Kündigungen, Arbeitsbedingungen, Verdienstzahlungen, Urlaubsfragen, Arbeitspapiere, Befristungen von Arbeitsverhältnissen, Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.
Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich gem. § 12 ff. ZPO grundsätzlich nach dem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand der Beklagten zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Der allgemeine Gerichtsstand wird durch den Wohnsitz oder den Sitz der Beklagten bzw. der Niederlassung bestimmt. Als besonderer Gerichtsstand kommt der Ort in Betracht, an dem die streitige Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen ist (Arbeitsort).
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Neuruppin umfasst das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz und Havelland.
Welches Arbeitsgericht für Ihre gerichtliche Streitigkeit im Arbeitsrecht zuständig ist, kann über das Orts- und Gerichtsverzeichnis ermittelt werden. -
Erreichbarkeit der Geschäftsstellen
1. Kammer 03391 45 85 - 01 2. Kammer 03391 45 85 - 21 3. Kammer 03391 45 85 - 24 4. Kammer 03391 45 85 - 00 5. Kammer 03391 45 85 - 03 Mahnabteilung 03391 45 85 - 21 Ehrenamtliche Richter/innen 03391 45 85 - 21 Vermittlung 03391 45 85 - 00 Außerhalb der Dienstzeiten können Schriftsätze in den Nachtbriefkasten, der rechts neben dem Haupteingang angebracht ist, eingeworfen werden. Auch für fristwahrende Schriftsätze steht der Nachtbriefkasten zur Verfügung.
1. Kammer 03391 45 85 - 01 2. Kammer 03391 45 85 - 21 3. Kammer 03391 45 85 - 24 4. Kammer 03391 45 85 - 00 5. Kammer 03391 45 85 - 03 Mahnabteilung 03391 45 85 - 21 Ehrenamtliche Richter/innen 03391 45 85 - 21 Vermittlung 03391 45 85 - 00 Außerhalb der Dienstzeiten können Schriftsätze in den Nachtbriefkasten, der rechts neben dem Haupteingang angebracht ist, eingeworfen werden. Auch für fristwahrende Schriftsätze steht der Nachtbriefkasten zur Verfügung.
-
Richterliche Geschäftsverteilung
Die Zuständigkeit der Kammern für Verfahren regelt der richterliche Geschäftsverteilung. Dieser wird durch das Präsidium des Arbeisgerichts Neuruppin beschlossen. Den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilung sowie Änderungs- oder Ergänzungsbeschlüsse werden zeitnah zum Download bereitgestellt.
Die Zuständigkeit der Kammern für Verfahren regelt der richterliche Geschäftsverteilung. Dieser wird durch das Präsidium des Arbeisgerichts Neuruppin beschlossen. Den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilung sowie Änderungs- oder Ergänzungsbeschlüsse werden zeitnah zum Download bereitgestellt.
-
Rechtsantragstelle
Die in der Rechtsantragstelle tätigen Mitarbeiter/innen nehmen Ihre Klagen und sonstigen Anträge nach Ihren Angaben zu Protokoll. Die Rechtsantragstelle verfügt nicht über Dolmetscher. Die Mitarbeiter/innen der Rechtsantragstelle dürfen keine Rechtsberatung erteilen. Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht ist kostenlos. Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, z. B., Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Überstundenaufzeichnungen, Bescheide anderer Behörden - soweit sie Auswirkung auf das Verfahren haben können - mit.
Wenn Sie einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides einreichen möchten, können Sie ein Formular für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren im Handel käuflich erwerben, dieses dann ausfüllen, unterschreiben und es an das Arbeitsgericht Neuruppin senden oder einen Antrag zu Protokoll der Rechtsantragstelle erklären.
Ein Muster für eine Kündigungsschutz- oder Zahlungsklage finden Sie unter dem Menüpunkt Service→Formulare als Download.
Die in der Rechtsantragstelle tätigen Mitarbeiter/innen nehmen Ihre Klagen und sonstigen Anträge nach Ihren Angaben zu Protokoll. Die Rechtsantragstelle verfügt nicht über Dolmetscher. Die Mitarbeiter/innen der Rechtsantragstelle dürfen keine Rechtsberatung erteilen. Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht ist kostenlos. Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, z. B., Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Überstundenaufzeichnungen, Bescheide anderer Behörden - soweit sie Auswirkung auf das Verfahren haben können - mit.
Wenn Sie einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides einreichen möchten, können Sie ein Formular für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren im Handel käuflich erwerben, dieses dann ausfüllen, unterschreiben und es an das Arbeitsgericht Neuruppin senden oder einen Antrag zu Protokoll der Rechtsantragstelle erklären.
Ein Muster für eine Kündigungsschutz- oder Zahlungsklage finden Sie unter dem Menüpunkt Service→Formulare als Download.
-
Menschen mit Behinderungen
Barrierefreie Parkplätze
Am Seiteneingang in der Nähe des Bedienstetenparkplatz befinden sich barrierefreie Stellplätze.Barrierefreier Zugang
Der barrierefreie Zugang zum Gebäude ist über den Seiteneingang möglich. Durch einen Aufzug im Gebäude ist das Erreichen der Sitzungssäle und Rechtsantragstelle gewährleistet. Bitte nutzen Sie die Klingel, um auf sich aufmerksam zu machen. Ein Blindenleitsystem ist nicht vorhanden.Barrierefreies WC
Das barrierefreie WC befindet sich im Erdgeschoss.Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, werden gebeten, dies der Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen rechtzeitig mitzuteilen. Dadurch kann einer Vielzahl von Problemen bereits im Vorfeld begegnet werden und eine entsprechende Hilfe (z. B. durch die Gestellung eines Gebärdendolmetschers, die Übertragung in Blindenschrift) zur Verfügung gestellt werden.Kontakt
Justizbeschäftigte Andrea Knapp
Telefon: 03391 458 500
E-Mail: behoerdenbeauftragte.np@arbg.brandenburg.deBarrierefreie Parkplätze
Am Seiteneingang in der Nähe des Bedienstetenparkplatz befinden sich barrierefreie Stellplätze.Barrierefreier Zugang
Der barrierefreie Zugang zum Gebäude ist über den Seiteneingang möglich. Durch einen Aufzug im Gebäude ist das Erreichen der Sitzungssäle und Rechtsantragstelle gewährleistet. Bitte nutzen Sie die Klingel, um auf sich aufmerksam zu machen. Ein Blindenleitsystem ist nicht vorhanden.Barrierefreies WC
Das barrierefreie WC befindet sich im Erdgeschoss.Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, werden gebeten, dies der Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen rechtzeitig mitzuteilen. Dadurch kann einer Vielzahl von Problemen bereits im Vorfeld begegnet werden und eine entsprechende Hilfe (z. B. durch die Gestellung eines Gebärdendolmetschers, die Übertragung in Blindenschrift) zur Verfügung gestellt werden.Kontakt
Justizbeschäftigte Andrea Knapp
Telefon: 03391 458 500
E-Mail: behoerdenbeauftragte.np@arbg.brandenburg.de -
Besucher
Die mündlichen Verhandlungen beim Arbeitsgericht sind öffentlich.
Besuchergruppen melden sich bitte vorab - auch telefonisch - an.Aus Sicherheitsgründen müssen sich alle Besucher des Arbeitsgerichts Neuruppin einer Einlasskontrolle unterziehen. An einzelnen Tagen sowie bei besonderen Anlässen werden darüber hinaus alle Besucher sowie mitgeführtes Gepäck auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Nagelfeilen, Pfefferspray) untersucht. Mit solchen Gegenständen dürfen Sie das Gerichtsgebäude nicht betreten. Entsprechende Gegenstände werden für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude in Verwahrung genommen. Ergibt sich ein Verdacht auf die Verletzung waffenrechtlicher Vorschriften, werden die Gegenstände sichergestellt und es erfolgt eine Strafanzeige. Weigert sich ein Besucher, die Inverwahrnahme der Gegenstände zu dulden, wird ihm der Zutritt zum Gerichtsgebäude verwehrt. Die dem Besucher unter Umständen daraus erwachsenen Nachteile sind von ihm selbst zu vertreten.
Die mündlichen Verhandlungen beim Arbeitsgericht sind öffentlich.
Besuchergruppen melden sich bitte vorab - auch telefonisch - an.Aus Sicherheitsgründen müssen sich alle Besucher des Arbeitsgerichts Neuruppin einer Einlasskontrolle unterziehen. An einzelnen Tagen sowie bei besonderen Anlässen werden darüber hinaus alle Besucher sowie mitgeführtes Gepäck auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Nagelfeilen, Pfefferspray) untersucht. Mit solchen Gegenständen dürfen Sie das Gerichtsgebäude nicht betreten. Entsprechende Gegenstände werden für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude in Verwahrung genommen. Ergibt sich ein Verdacht auf die Verletzung waffenrechtlicher Vorschriften, werden die Gegenstände sichergestellt und es erfolgt eine Strafanzeige. Weigert sich ein Besucher, die Inverwahrnahme der Gegenstände zu dulden, wird ihm der Zutritt zum Gerichtsgebäude verwehrt. Die dem Besucher unter Umständen daraus erwachsenen Nachteile sind von ihm selbst zu vertreten.
-
Referendare und Praktikanten
Studierende, die ein Praktikum an einem Brandenburgischen Arbeitsgericht durchlaufen wollen sowie Referendarinnen und Referendare, die eine Station beim Arbeitsgericht absolvieren wollen, werden gebeten, sich direkt und schriftlich oder per E-Mail zu bewerben.
Schüler und Schülerinnen können im berufspraktischen Unterricht der Klassen 9 und 10 ein Praktikum beim Arbeitsgericht absolvieren.
Studierende, die ein Praktikum an einem Brandenburgischen Arbeitsgericht durchlaufen wollen sowie Referendarinnen und Referendare, die eine Station beim Arbeitsgericht absolvieren wollen, werden gebeten, sich direkt und schriftlich oder per E-Mail zu bewerben.
Schüler und Schülerinnen können im berufspraktischen Unterricht der Klassen 9 und 10 ein Praktikum beim Arbeitsgericht absolvieren.
Seite drucken